„Kinder und Eltern dürfen auf die Verkehrssicherheit der Geräte und des Platzes vertrauen.“ (BGH, BADK-Information 1/1989, S.22)
Daher schreibt der Gesetzgeber den Betreibern von Spielplätzen unter anderem regelmäßige Inspektionen vor. Wir bieten Ihnen die Durchführung dieser Spielplatzprüfungen unter Beachtung aller rechtlichen Vorschriften sowie der aktuellen Rechtsprechung und sonstiger Vorgaben (z. B. der Kommunalversicherung, Unfallkasse) an.